Energieordnung
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Kleingärtnerverein
„Pfingstberg“ e.V.
E n e r g i e o r d n u n g
Die Energieordnung ist ein Anhang der Gartenordnung und ist im Zusammenhang mit der Satzung und der Gebührenordnung zu sehen.
1. Allgemeines
Diese Ordnung regelt die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder so wie des Vorstandes zur Verlegung, Wartung und Kontrolle der elektrotechnischen Anlagen im Vereinsgelände so wie die Art und Weise der Energieabnahme, der Anschlusswerte (Menge der Abnahme) und der Messung des Energieverbrauches.
Für die Umsetzung dieser Energieordnung schafft sich der Vorstand eine Energiekommission, die für die Durchsetzung und Einhaltung der Richtlinie, den technischen und gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem Vorstand verantwortlich zeichnet. Den Festlegung der Energiekommission haben alle Vereinsmitglieder Folge zu leisten.
(siehe auch Gartenordnung III. Punkt 7)
2. Außenanlagen
Zur Außenanlage gehört das gesamte Netz von der Messstation bis einschließlich zum Anschlusskasten der Parzellen. Diese Anlage ist Eigentum des Vereins. Behebungen von Störungen einschließlich der Anschlusskästen der Parzellen liegt in der Verantwortung der Energiekommission. Eingriffe, Beseitigung der Plomben am Anschlusskasten sind untersagt. Festgestellte Schäden sind der Energiekommission oder dem Vorstand anzuzeigen. Der Parzellenanschluss wird mit einer Sicherung von maximal 16A versehen!
3. Installation der Lauben und Bungalows
Die Verlegung des Erdkabels - (Querschnitt 4 mm2 Cu oder 6 mm2 Al) - vom Parzellenanschlusskasten zur Laube, die Installation innerhalb der Laube und der Nebenanlagen ist Angelegenheit des Parzelleninhabers. Erdkabel über der Erde sind mit einem Schutzrohr zu versehen. Zählertafel und Zähler müssen plombiert sein. Die Anschlüsse und die Installation sind auf der Grundlage der VDE- Vorschriften durch einen Fachmann ausführen zu lassen.
Bei Neuanschlüssen wird die Installation der Laube oder des Bungalows durch die Energiekommission abgenommen, der Zähler verplombt und nach der Abnahme wird der Anschluss zur Nutzung freigegeben. Die Abnahme wird in einem Vordruck festgehalten. Darin werden Zählerstand, Zählernummer und die Nummer der Plombenzange vermerkt.
Alle E-Anlagen müssen geprüft und abgenommen sein! - Abnahmeprotokoll
(auch Bedingung für die Bewertung bei Gartenabgaben)
Die Absicherung der Stromkreise wird mit max. 10A festgelegt!
4. Energieabnahme
Für jede Parzelle ist eine Energieabnahme von 1KWh gestattet. Das heißt, dass alle elektrischen Geräte so einzusetzen sind, damit dieser Anschlusswert nicht überschritten wird.
Die Ablesung der Zähler erfolgt durch vom Vorstand beauftragte Personen. Jeder Parzelleninhaber hat den Zugang zur Ablesung zu gewähren. Ein eigenmächtiges entfernen der Plomben ist untersagt.
5. Maßnahmen bei Verstößen und Zuwiderhandlungen
Jeder Parzelleninhaber hat dafür zu sorgen, dass seine Anlage den VDE-Vorschriften entspricht.
Vom Vorstand beauftragte Personen, ist die Kontrolle der E-Anlage zu gewähren. Verstöße und verursachte Schäden werden durch den Vorstand, durch die Energiekommission durch Belehrungen oder durch die Anwendung der Gebührenordnung geahndet. Vorsätzliche, fahrlässige oder leichtfertig verursachte Schäden hat der Verursacher in voller Höhe zu zahlen.
6. Sonstiges
Für Neuinstallationen von Lauben können durch den Verein Baustromkästen zum Preis von 25,- € (Montage und Demontage durch Beauftragten der Energiekommission) zur Verfügung gestellt werden. Der Sicherungswechsel (Anschlusskasten) kostet 8,- € .
7. Schlussbestimmungen
Die Ordnung ist Beschluss der Mitgliederversammlung. Sie ist jedem Parzelleninhaber auszuhändigen. Neuen Pächtern ist sie beim Abschluss des Pachtvertrages zu übergeben. Änderungen und Ergänzungen der E-Ordnung können auf Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden.
Die Gebührenordnung wurde am 2.5.1999 durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Am 01.01.2002 erfolgte die Währungsumstellung von Deutscher Mark (DM) in Euro (€).