In 2025 führt / führte der Vorstand, gemeinsam mit den jeweils zuständigen Wegeobleuten, Begehungen der Gartenanlage unserer Sparte durch. Im Fokus steht die Umsetzung der drittel Regelung und der Pflegezustand der Parzellen.
27.04.2025 - Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung 2025
Der neue Vorstand wurde auf unserer diesjährigen Mitgliederversammlung gewählt.
Wir, der Vorstand und die Revision, bedanken uns bei allen Mitgliedern des KGV Pfingstberg e.V. für die rege Beteiligung, und das ausgesprochene Vertrauen.
Das Foto wurde freundlicherweise von Bernd Martin zur Verfügung gestellt.
Das Brandenburgische Oberlandesgerichtgericht hat entschieden!
Interview mit Udo Weberchen (UW), dem Vorsitzenden des KGV „Pfingstberg e.V.“
SB: Herr Weberchen, die Spannung ist kaum auszuhalten! Seit 2019 streiten sich der KGV „Pfingstberg e.V.“ (KGV) und der „Kreisverband der Siedler und Gartenfreunde“ (KV) um die Rechtmäßigkeit der beschlossenen Sonderumlage von 50 EUR pro Parzelle. Nun waren Sie als Berufungskläger vor dem Brandenburgischen Oberlandesgerichtgericht (OLG). Wie ging die Sache aus? Gab es ein gutes Ende der Querelen?
UW: Ich war genauso gespannt! Allerdings war die Sonderumlage nicht nur das Ende der Auseinandersetzung. Sie war der Anfang! Mit dieser Forderung brachte der KV das „sprichwörtliche Fass zum Überlaufen“. Unsere Mitglieder waren ohnehin erzürnt über ständige Beitragserhöhungen und das Finanzgebaren des KV. An diesem Punkt war für uns Schluss. Per einstimmigen Beschluss in unserer Mitgliederversammlung verweigerten wir die Zahlung der Sonderumlage. Der Ehrlichkeit halber muss ich zugeben, dass wir uns über die Rechtslage dabei keine Gedanken gemacht hatten. Wir wollten in erster Linie das politische Signal geben, dass der KV mit seinen Mitgliedern so nicht mehr umgehen kann. Der KV verklagte uns und das Brandenburgische Landesgericht bestätigte in erster Instanz die Rechtmäßigkeit der Sonderumlage. Dagegen legten wir Berufung ein.
SB: Kam es nun zu einer Entscheidung vor dem OLG?
UW: Ja, das OLG hat entschieden. Es stellte unmissverständlich klar, dass der KV nicht berechtigt war, die Sonderumlage 2019 zu erheben. Der diesbezügliche Beschluss der Mitgliederversammlung des KV widersprach der Satzung des KV und war somit nichtig. Die mit der Sonderumlage zu finanzierenden Ausgaben hätten mit den normalen Haushaltsmitteln bewältigt werden müssen. Die angeführten Finanzbedarfe waren weder für die Deckung des Haushaltes notwendig, noch gab es außerordentliche Aufwendungen. Damit folgte das OLG fast völlig den Ausführungen unseres Rechtsanwaltes, Professor Klose.
SB: Haben Sie das Urteil so erwartet?
UW: Die Frage kann ich nur mit einem ganz klaren „Nein“ beantworten. Wir fühlten uns ungerecht behandelt. Deswegen wehrten wir uns. Zwischen diesem Gefühl der Ungerechtigkeit und einer rechtlichen Bewertung können Welten liegen. Wir haben also von Anfang an damit gerechnet, dass wir vor Gericht unterliegen können. Erst, als Professor Klose den Beschluss auf Herz und Nieren prüfte, keimte etwas Hoffnung auf. Seine rechtliche Bewertung war auch für einen Laien schlüssig und überzeugend. Manchmal kann das Gefühl im Recht zu sein, auch von der Rechtsprechung bestätigt werden.
SB: Herr Weberchen, wenn es so unsicher war, warum hat der KGV dann nicht klein beigegeben?
UW: Es war richtig, so zu handeln, selbst, wenn wir in der Sache vor Gericht unterlegen wären. Freiwillig wollten wir der Forderung eben nicht nachkommen. Im Laufe der Auseinandersetzungen gewann aber ein zweiter Aspekt an Bedeutung. Diese Auseinandersetzung gab uns die Kraft, die Probleme in der Zusammenarbeit mit dem KV von einer höheren Warte aus zu betrachten und generell anzugehen. Deswegen sind wir nun nicht mehr Mitgliedsverein im „Kreisverband der Siedler und Gartenfreunde“ und haben den KV auch als Zwischenpächter abgelöst. Das ist, nüchtern betrachtet, als Ergebnis wichtiger, als die Vermeidung der Sonderumlage.
SB: Herr Weberchen, welche Folgen hat nun das Urteil des OLG?
UW: Die Folge für uns ist, dass wir die Sonderumlage nicht zahlen müssen. Vorsorglich hatten wir die strittige Forderung von unseren Vereinsmitgliedern eingesammelt. Nun werden wir bei der turnusgemäßen Jahresabrechnung 2022 die 50 EUR erstatten, bzw. mit den Zahlungen aufrechnen. Weiterhin muss der KV die Prozess- und Anwaltskosten übernehmen. Damit haben wir keinerlei finanzielle Belastung wegen der Sache.
SB: Welche Auswirkungen hat das Urteil über die beiden Parteien hinaus?
UW: Das kann ich nicht beurteilen. Letztlich wurde die satzungswidrige Umlage mehrheitlich von den Mitgliedsvereinen des KV beschlossen und auch von fast allen entrichtet. Die juristische und politische Beurteilung obliegt nun dem KV und seinen Mitgliedsvereinen. Ob die Betroffenen daraus Schlussfolgerungen ziehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Den Mitgliedsvereinen ist zu wünschen, dass es ihnen gelingt, den KV zu stabilisieren und zu professionalisieren.
SB: Herr Weberchen, seit 2019 haben sicherlich nicht nur Sie viel Arbeit und Energie in diese Auseinandersetzung gesteckt. Ist nun am Ende alles gut?
UW: Die Frage kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten. Die Streitigkeiten sind geklärt. Die Wege vom „Kreisverband der Siedler und Gartenfreunde e.V.“ und dem KGV „Pfingstberg e.V.“ haben sich getrennt. Wir sollten jetzt ohne Groll in die Zukunft sehen. Beide Vereine möchten das Kleingartenwesen in Potsdam erhalten und gestalten. Darauf sollten wir nun alle unsere Kräfte ausrichten.
(Das Interview führte unser Gartenfreund Sven Bochow (SB) Parzelle 223)
Wird am Ende für den KGV „Pfingstberg e.V.“ alles gut?
Interview mit Udo Weberchen, dem Vorsitzenden des KGV „Pfingstberg e.V.“
SB: Herr Weberchen, schon drei Mal, im Juni 2019, im Februar 2020 und im September 2021 sprachen wir über die Auseinandersetzungen zwischen dem „Kreisverband der Siedler und Gartenfreunde“(KV) und dem KGV „Pfingstberg e.V.“ Was gibt es neues zu berichten?
UW: Völlig überraschend haben sich fast alle Streitigkeiten geklärt!
SB: Was heißt das im Einzelnen, Herr Weberchen? Welche Streitigkeiten haben sich wie geklärt?
UW: Die Fragen kann ich nur der Reihe nach beantworten. Erstens ist der KGV „Pfingstberg e.V.“ seit 1. Januar 2022 nicht mehr Mitglied im KV. Unser Angebot, die Kündigung zurückzunehmen, wenn die Fragen zur Finanzsituation des KV geklärt sind, wurde nicht angenommen. Die Ursachen der Finanzmisere können jetzt nur die verbleibenden Mitglieder klären, sofern sie es wollen. Wir haben darauf keinen Einfluss mehr. Mit dem Austritt endet auch unsere Beitragspflicht. Zukünftige Steigerungen von Mitgliedsbeiträgen oder Sonderumlagen betreffen unsere Mitglieder nicht mehr.
SB: Wie wurden die anderen Streitpunkte gelöst?
UW: Zweitens können wir unsere Verwaltungsangelegenheiten nun selbst klären. Ursprünglich wollten wir mit dem KV eine Verwaltungsvereinbarung abschließen, die die Aufgabenverteilung zwischen uns und dem KV regelt. Denn unabhängig von der nicht mehr bestehenden Mitgliedschaft im KV, war der KV der Zwischenpächter. Die Stadt Potsdam als Verpächter übertrug dem Zwischenpächter diverse Aufgaben. Ihm oblagen die Vergabe der Pachtgärten, die Abrechnung und Einziehung der Pachtgebühren und der sogenannten öffentlichen Lasten, wie z.B. der Müllgebühren.
SB: Herr Weberchen, warum sprechen Sie bei den Aufgaben des KV in der Vergangenheitsform?
UW: Das ist die entscheidende Änderung. Der KV ist nicht mehr Zwischenpächter für unseren Verein. Seit dem 1. Januar ist der KGV „Pfingstberg e.V.“ selbst Zwischenpächter für die von der Kleingartenanlage genutzten Flurstücke von insgesamt 95.000 m² der Stadt Potsdam. Grundlage dafür ist ein Zwischenpachtvertrag, der zwischen der Stadt Potsdam und unserem Verein abgeschlossen wurde. Wir verwalten nun die Angelegenheiten unserer 238 Parzellen selber.
SB: Wie kam es zu diesem Ergebnis?
UW: Genau kann ich es nicht ergründen, was zu dem Umdenken bei den Verantwortlichen der Stadt Potsdam geführt hat. Für mich kam diese Entwicklung überraschend. Aber ich bin der Stadt Potsdam dankbar, dass sie mit diesem Schritt die Probleme zukunftsweisend gelöst hat.
SB: Welche Folgen hat der Zwischenpächterwechsel nun für die Mitglieder der Kleingartenanlage des KGV „Pfingstberg e.V.“?
UW: Das Wichtigste ist, dass die Kleingartenpachtverträge ihre Gültigkeit behalten. Der KGV „Pfingstberg e.V.“ übernimmt als Verpächter automatisch die bestehenden Verträge. Änderungen sind nicht erforderlich. Auch sonst bleibt es für unsere Mitglieder alles wie gewohnt. Wie bisher, werden wir als Vorstand die Abrechnungen für unsere Mitglieder erstellen. Wir werden uns um die Abgabe und Zuteilung der Pachtgärten kümmern. Wir werden auf die Einhaltung der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und der Landesgartenordnung achten. Wir werden Arbeitseinsätze zur Erhaltung unserer Kleingartenanlage organisieren. Und auch bei den anderen Dingen bleibt es im Großen und Ganzen beim Alten.
SB: Kommt da nicht eine Menge Arbeit auf die Vorstandsmitglieder zu?
UW: Die Frage kann ich mit „Ja“ und „Nein“ beantworten. Am besten kann ich das an einem anderen Beispiel erläutern. Bisher haben wir als Vorstand des KGV „Pfingstberg e.V.“ Bauanträge nach dem Bundeskleingartengesetz z.B. für Lauben, Gewächshäuser oder Sammelgruben entgegengenommen und an den KV zur Genehmigung weitergeleitet. Selbstverständlich haben wir unsere Mitglieder die Antragsformulare bereitgestellt, zu den Bauanträgen beraten und die Zulässigkeit der Vorhaben geprüft. Nur der letzte Akt, die eigentliche Genehmigung – quasi der Stempel mit Unterschrift – kamen vom KV. Diesen letzten Schritt können wir nun auch selbst übernehmen. Ebenso können wir die dafür erforderlichen Gebühren selbst festlegen. Da wir im Vorstand alle ehrenamtlich arbeiten, können wir kostengünstig handeln. Das Beispiel zeigt aber auch, dass wir unsere neue Position als Zwischenpächter nutzen, um die bisherigen Prozesse und Zuständigkeiten im Vorstand zu überarbeiten. Unsere Mitglieder können also damit rechnen, dass in Zukunft manches schneller und kostengünstiger als früher von statten geht.
SB: Herr Weberchen, zu Beginn sagten Sie, dass fast alle Streitigkeiten geklärt sind? Was ist denn noch offen?
UW: Immer noch offen ist, ob wir die Sonderumlage in Höhe von 50 EUR pro Parzelle aus dem Jahr 2019 entrichten müssen. Hier steht der Berufungstermin beim Oberlandesgericht (OLG) noch aus. Auswirkungen für die Zukunft wird aber der Ausgang des Verfahrens nicht mehr haben. Zukünftige Sonderumlagen des KV betreffen uns nicht mehr. Gern würden wir unseren Mitgliedern aber die Kosten dieser Einmalumlage ersparen.
SB: Spätestens mit dem Urteil des OLG sollten aber die Querelen mit dem KV dann aber ein Ende haben?
UW: Ja, damit ist zu rechnen. Ich bin froh, dass wir spätestens dann all unsere Kräfte auf die Entwicklung unserer Kleingartenanlage konzentrieren können. Da gibt es viel zu tun! Bei allem sollen wir aber nicht vergessen, dass wir unsere Freizeit beim Gärtnern in der Natur genießen wollen.
(Das Interview führte unser Gartenfreund Sven Bochow (SB) Parzelle 223)